Es gibt nur ein Franken
Ein Kommentar aus fränkischer Sicht von Joachim Kalb, Peter Purucker, Manfred Hofmann u. Michael Hebentanz
Ein Markenzeichen hat sich seit Beginn unserer Existenz als Verein Fränkischer Bund e.V. durchgängig bis heute erhalten: Wir sind die einzigen, die Franken immer nur als Ganzes sehen und auch nach außen so darstellen. Als Ganzes, das heißt, die Landesteile unserer Heimat im Bundesland Thüringen und Baden-Württemberg grundsätzlich mit einbeziehen. Andere fränkische Vereine machen das eben nicht und tun sogar teilweise so, als sei das illegal. Das ist es eben nicht, und zwar aus vielerlei Gründen, von denen wir hier ansatzweise einige anführen.
Die Geschichte, auch wenn sie z.B. in den bayerischen Lehrplänen so nicht erscheint und auch durch den Bayerischen Rundfunk ignoriert wird, belegt eindeutig, insbesondere durch die 300-jährige Existenz des fränkischen Reichskreises und des mittelalterlichen Herzogtums Franken, dass Franken mehr ist als nur die im 19. Jh. künstlich erschaffenen drei bayerischen Regierungsbezirke.
Sowohl das große bayerische Staatswappen, das Staatswappen von Baden-Württemberg als auch Landkreise unterhalb des Rennsteigs wie Hildburghausen tragen den Frankenrechen in sich.
Die gemeinsame fränkische Kulturregion manifestiert sich aber nicht nur in der gemeinsamen fränkischen Geschichte, sondern auch im verbindenden Element des fränkischen Dialektes (trotz seiner regional verschiedenen Ausprägungen) und in einer gemeinsamen fränkischen Kultur (vgl. z.B. fränkische Kerwa, Mentalität „passt scho“ usw.) bzw. seit dem 19. Jh. letztlich auch in der gemeinsamen Unterdrückungserfahrung, weil nämlich sowohl in Bayern, als auch Baden-Württemberg und Thüringen das fränkische Element schlichtweg negiert wurde.
Sogar die Richter des höchsten deutschen Gerichtes, nämlich des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), gehen vom Bestehen einer gemeinsamen fränkischen Kulturregion aus. Denn im Urteil, das uns im Namen des Volkes am 2. Juli 1997 zuging, wurde zwar unser Antrag auf Zulassung eines Bundeslandes Franken nach Art. 29 GG abgelehnt, aber unsere umfangreichen Ausführungen in kultureller Hinsicht (Brauchtum, Mundart usw.) uns zugestanden bzw. bestätigt. Nachzulesen ist das klar und deutlich in der Begründung der Ablehnung durch das Bundesinnenministerium vom 16. März 1994, das wiederum auf die zuvor durch die Stellungnahmen der Innenminister von Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen fußt:
„Die Zusammengehörigkeit dieses Raumes (Franken) kann im Wesentlichen nur als landsmannschaftliche Verbundenheit in Verbindung mit geschichtlichen und kulturellen Zusammenhängen geltend gemacht werden (s. auch Ausführungen des Antragstellers). Diese wären zwar bei allgemeinen Neugliederungsüberlegungen nach Abs. 1 des Artikels 29 GG zu berücksichtigen, reichen aber für die besonderen Voraussetzungen eines Volksbegehrens nach Absatz 4 nicht aus.“
Der damalige Bundesinnenminister Kanther wurde aber weniger durch dieses Urteil bekannt, sondern mehr durch seine Hauptrolle in der CDU-Parteispendenaffäre usw.
Wissen muss man dazu auch, dass dieses wesentliche Zugeständnis sich auch auf die von uns vorgegebene Gebietsbeschreibung Frankens bezog. Unser Antrag nach Art. 29 GG, dieses Volksbegehren zuzulassen, wäre sogar im Vorfeld schon gar nicht erst angenommen worden, hätten wir nur Ober-, Mittel- und Unterfranken aus Bayern herausschneiden wollen. Ein neuer Antrag auf die Zulassung eines Bundeslandes Franken ist auch jederzeit wieder zulässig.
Nun, was ist für die Zukunft unseres Vereins noch wichtig? Dass wir gelegentlich unterschiedlicher Auffassungen sind, was nun zu Franken gehört oder nicht, ist zweitrangig, zumal wir das als Verein im Ernstfall eh nicht zu entscheiden haben, sondern die fränkischen Bürger und Bürgerinnen. Wer „Frangge sei mooch“ ist herzlich willkommen, so unser Motto. Deshalb hat unsere Kulturregion Franken oder die europäische Kulturregion Franken eigentlich keine fest zementierten Grenzen und sie muss diese auch nicht haben. Die nebenstehende Karte ist also lediglich das Ergebnis einer Diskussion, die von 1990 an bis heute andauert.