München lügt (8)
eine Beitragsserie von Manfred Hofmann
Die „Verwandtenaffäre“, 2013 von dem nichtbayerischen(!) Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Hans Herbert von Arnim ins Rollen gebracht, hatte die fragwürdige Praxis einiger bayerischer Landtagsabgeordneter zum Inhalt, Verwandte und Ehepartner zu beschäftigen und dies über den Landtagsetat zu finanzieren. Wie es dazu kam, und der spezifisch bayerische Aspekt dieser Angelegenheit soll hier beleuchtet werden.
Bis ins Jahr 2000 durften bayerische Landtagsabgeordnete ihre Ehegatten, Söhne und Töchter sowie übrige Verwandte ungeniert auf Staatskosten einstellen. Erst nachdem das nichtbayerische(!) Fernsehmagazin „Panorama“(NDR) darüber am 16.03.2000 kritisch berichtete, sah man sich genötigt, diese Praxis vorgeblich zu ändern. Von Arnim führt dazu aus: „Im Gesetzgebungsverfahren vom Herbst 2000 (…) wurde der Öffentlichkeit einmal mehr Sand in die Augen gestreut und gezielt der unzutreffende Eindruck erweckt, jede Beschäftigung von Verwandten würde (nun) untersagt“. Im Vorblatt des Gesetzentwurfes befand sich die Erklärung, dass „eine Erstattung für Mitarbeiter, die mit Mitgliedern des Landtags verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, (…) künftig ausgeschlossen sein (soll)“. Entsprechend erläuterte dies der CSU-Sprecher Dr. Otmar Bernhard aus München. Verschwiegen wurde, dass die neue Regelung nicht die bereits bestehenden und die noch bis zum Ende des Jahres abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnisse, sowie Verwandte und Verschwägerte zweiten und höheren Grades betraf. Erst nachdem dieses Täuschungsmanöver von von Arnim aufgedeckt wurde, gab man sich erneut reumütig und gelobte Besserung. Die Ausgaben des Landtags für „Abgeordnetenmitarbeiter“ waren zu diesem Zeitpunkt im Haushaltsplan für 2013 mit 18,05 Millionen Euro veranschlagt. Nach der Planung für 2014 sollten diese mit 21,5 Millionen Euro annähernd die Aufwendungen für die Mitglieder des Landtags selbst (24,3 Millionen Euro) erreichen. Festzuhalten ist zum einen (wieder einmal), dass Wahrhaftigkeit keinen hohen Stellenwert hat in diesem übergroßen Flächengliedstaat. Zum andern aber auch, dass dieser Skandal innerhalb des Bundeslandes „Bayern“ nicht aufgedeckt werden konnte.